Abgabebedingungen

 

Mit der Reservierung meiner Tiere erklärt sich automatisch jeder Interessent mit den Abgabebedingungen einverstanden. Diese werden bei Abgabe auch nochmal in einem Schutzvertrag mit Unterschrift bestätigt. Ich bitte daher darum sich die Punkte gut durch zu lesen und mich erst bei 100%-igem Einverständnis zu kontaktieren.

 

  1. Die Rennmäuse werden in einem augenscheinlich gesunden Zustand abgegeben. Im Fall einer Erkrankung wird das Tier erst nach Genesung vermittelt. Nach der Vermittlung ist der zukünftige Besitzer verantwortlich für den gesundheitlichen Zustand des Tieres.
  2. Alle Rennmäuse werden alle drei Monate vom Tierarzt auf Parasiten untersucht. Innerhalb dieser Zeit bis zur nächsten Untersuchung wird keine Verantwortung für innerliche Krankheiten oder Parasiten übernommen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Kostenübernahme des neuen Besitzers vor Abgabe durchgeführt werden. 
  3. Nur Tiere, welche ausdrücklich zur Zucht freigegeben wurden, dürfen auch zur Zucht eingesetzt werden. Für Liebhaberabgaben ist die Vermehrung mit den Rennmäusen ausdrücklich untersagt.
  4. Der künftige Halter verpflichtet sich das Tier artgerecht und nach den Richtlinien des Tierschutzgesetzes unterzubringen und mit entsprechender Nahrung und Wasser zu versorgen. Das Gehege darf das tierschutzrechtliche Mindestmaß von 100 x 50 cm nicht unterschreiten.
  5. Während der Urlaubszeit oder anderer Abwesenheit ist eine tiergerechte Versorgung zu gewährleisten.
  6. Im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Krankheit ist das Tier unverzüglich tierärztlich zu versorgen und dies dem Züchter mitzuteilen.
  7. Die Rennmäuse dürfen weder für Versuchszwecke noch als Futtertiere missbraucht werden.
  8. Der künftige Halter verpflichtet sich einmal pro Jahr bei dem Züchter für einen aktuellen Zustandsbericht der Rennmäuse zu melden. 
  9. Die Tiere dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Eine kostenlose Rücknahme des Tieres/der Tiere ist vom Züchter gewährleistet (nach schriftlich negativer Kotuntersuchung beim Tierarzt).
  10. Im Todes- oder Krankheitsfall ist der Züchter in Kenntnis zu setzen.
  11. Da Rennmäuse Gruppentiere sind, ist eine Einzelhaltung ausdrücklich untersagt.
  12. Für den Fall, dass eine Rennmaus stirbt, wird die allein gebliebene Rennmaus nicht alleine gelassen. Sondern mit einer neuen Rennmaus vergesellschaftet. Ausnahme hierbei ist die Trauerphase und wenn die Rennmaus über 4 Jahre alt sein sollte.
  13. Abgabe nur unter Vorzeigen des Personalsausweises um Täuschungsversuche zu vermeiden.



Eine Verletzung der Vertragsinhalte des Schutzvertrages hat die unverzügliche Rückgabe der Tiere

an den Züchter sowie die Auflösung des Vertrages zur Folge!